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Einleitung (Fritz Peter Kirsch):
In einer allgemeinen Erklärung der UNESCO (2001) ist zu lesen: „Als
Quelle des Austausches, der Erneuerung und der Kreativität ist kulturelle
Vielfalt für die Menschheit ebenso wichtig wie die biologische Vielfalt
für die Natur. Aus dieser Sicht stellt sie das gemeinsame Erbe der Menschheit
dar und sollte zum Nutzen gegenwärtiger und künftiger Generationen
anerkannt werden“. Texte desselben Tenors sind Legion, gerade im Kontext
des nach verbindenden Werten suchenden Europa, aber auch in Österreich.
Ist das Lob der Vielfalt mehr als eine Worthülse für Sonntagsreden
? Wird die Vielfalt nicht mitunter zu viel ? Mehrsprachigkeit, wenn sie auf
der Ebene der Verwaltung, des Bildungswesens, im Alltag funktionieren soll,
verursacht Kosten. Der Verantwortliche für die Sprachpolitik des seit Jahrhunderten
extrem zentralisierten französischen Staates, Bernard Cerquiglini, hat
1999 im Ministerrat einen Bericht vorgelegt, demzufolge auf dem Territorium
der Republik Frankreich 75 Sprachen gesprochen werden. Wie kann unter solchen
Verhältnissen eine minderheitenfreundliche Politik aussehen? Dass die sieben
„alten“ Sprachminderheiten Frankreichs wegen langer Unterdrückung
aus dem letzten Loch pfeifen, wird in dem genannten Bericht nicht besonders
hervorgehoben. Auch in Österreich, im habsburgischen wie im republikanischen,
wurde die Vielfalt eingedämmt. Alte Minderheiten haben überlebt, neue
sind dazugekommen, aber der Nivellierungsprozess geht sozusagen in aller Unschuld
weiter.
Wie verhält sich die menschheitliche Argumentation der UNESCO zu der Befindlichkeit
von alteingesessenen und neuen Minderheiten im politischen Alltag ? Gerät
diese Argumentation nicht dort an ihre Grenzen, wo sie die Mehrheiten nicht
einbezieht ? In einer Zeit, in der Entgrenzungen aller Art Ängste erzeugen
bzw. verstärken, wird kulturelle Vielfalt leicht als Bedrohung empfunden.
Die „Normalität“ des Alltagslebens hängt nicht primär
mit Borniertheit und Bequemlichkeit zusammen, sie ist auch und vor allem das
Ergebnis weit zurückreichender Prozesse der kollektiven und individuellen
Sozialisierung.
Wie lässt sich gegen den bei Mehrheiten verbreiteten Scheinpragmatismus
argumentieren ? Ein Ministerium setzt sich dafür ein, dass Sprachunterricht
möglichst schon im Kindergarten beginnt – aber bei genauerem Hinsehen
stellt sich heraus, dass damit ausschließlich der Unterricht der herrschenden
Sprache par excellence, nämlich Englisch gemeint ist. Denn die Kulturen
und die Sprachen werden nicht gleich bewertet, nicht gleichermaßen respektiert.
Es gibt die wichtigen Sprachen, die der Mensch braucht, weil es die Kinder einmal
besser haben sollen, und die weniger wichtigen, die daher weniger schön
und modern sind. Dasselbe gilt für Lebensgewohnheiten, Umgangsformen, künstlerische
Ausdrucksweisen, und was sonst noch zur Kultur gehört. Vielfalt wird als
Kuriosum toleriert, solange sie auf angepasste, unterwürfige Weise in Erscheinung
tritt. Im Balkanrestaurant goutiert auch die Mehrheitsbevölkerung das Fremde;
aber wenn der bosnische Familienklan sein Grillfest im Gemeindebau oder Beserlpark
veranstaltet, wachsen plötzlich die Barrikaden aus dem Heimatboden.
Wenn es nicht Gleichrangigkeit im Hinblick auf ökonomische und politische
Macht und damit eine Gleichheit auf dem Gebiet des Selbstvertrauens gibt, was
wird dann aus dem Dialog zwischen den Kulturen, der in offiziellen Stellungnahmen
ebenso gerne evoziert wird wie das Ideal der Vielfalt ? Seitdem Charles Taylor
1992 sein Buch über Multiculturalism and the Politics of Recognition veröffentlicht
hat, heißt ein Rezept zur Verringerung der Hierarchien „Anerkennung“.
„Anerkennt man die Identität oder Besonderheit von gewissen Menschengruppen
nicht, kann das Selbstverständnis dieser Gruppen oder Menschen nachhaltig
untergraben werden und sie beginnen, sich selbst als „negativ“ wahrzunehmen.
Fehlende Wertschätzung führt also zu einer Abwertung, was einer Form
von Gewalt gleichkommt.“ (Janine Dahinden, Ethnologin an der Universität
Neuchâtel). Anerkennung kommt auch im oben zitierten UNESCO-Text vor –
als Wunsch oder Mahnung. Aber die Erfahrung lehrt, dass sich Anerkennung nicht
durch Maßnahmen von oben erzwingen lässt, sondern eher den Charakter
eines Prozesses hat, der in die eine oder andere Richtung kippen kann und manchmal
erst dann zu positiven Ergebnissen führt, wenn der Schaden bei denen, die
Anerkennung brauchen, schon weit fortgeschritten ist.
Verena Krausneker:
Aus der Sicht der Linguistin ist Pessimismus angesagt. Das Verschwinden von Sprachen stellt einen universellen Trend dar. Von den rund 6000 Sprachen, die es heute gibt, stirbt wöchentlich eine aus. Dass in kleinen Sprachen symbolisch-kulturelles Kapital steckt, wird nicht anerkannt. Wer heute nicht ganz monolingual ist, scheint schon genug für die Erhaltung der Vielfalt getan zu haben. Etwas mehr Optimismus ist erlaubt, wenn man den Rassismus-Report, der jährlich im Rahmen von ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) erscheint(1), betrachtet. Dies bedeutet nicht, dass es in Österreich weniger Rassismus gibt, oder dass die Österreicher gelernt haben, mit diesem Phänomen besser umzugehen. Aber im Laufe des letzten Jahrzehnts ist der Rassismus sichtbarer geworden. Was früher als Fremdenfeindlichkeit bezeichnet wurde, kann heute Rassismus genannt werden. In den Medien ist es nun möglich, das Kind beim Namen zu nennen. Das ist ein wichtiger Schritt.
Ein weniger bekanntes Beispiel für den Umgang mit Minderheiten in unserem
Land liefert die Erforschung der Gebärdensprache. Hier handelt es sich
um eine sehr alte eingesessene Minderheit bestehend aus österreichischen
Staatsangehörigen, die sich seit 1913 im Rahmen der Gebärden-Sprachgemeinschaft
organisieren. Seit 14 Jahren ringt diese Gemeinschaft auf dem Wege des parlamentarischen
Lobbying um Anerkennung. Gegen diese Bemühungen wird seitens des Bundeskanzleramtes
argumentiert, es handle sich nicht um eine Volksgruppe innerhalb eines klar
umgrenzten Gebietes. Minderheiten müssen irgendwo leben, möglichst
im Ghetto. Andere Argumente, die auf politischer Ebene und in den Medien vorgebracht
werden, betreffen die hohen Kosten, welche die Anerkennung einer so kleinen
Gruppe (etwa 10.000 Personen) mit sich brächte. Häufig taucht auch
das assimilatorische Argument auf: Die Betroffenen müssen in einer hörenden
Welt zurechtkommen, daher muss die Lautsprache beherrscht werden – so
als ob sich die beiden Sprachen gegenseitig ausschlössen. Gehörlose
Kinder werden manchmal gewaltsam im Sinne der Lautsprache erzogen – Fälle,
in denen Kinder auf ihren Händen sitzen mussten, sind bekannt. Bis in die
70er Jahre gab es ein offizielles Gebärdenspracheverbot an Gehörlosenschulen.
Heute wird die Weitergabe der Gebärdensprache im Bildungssystem möglichst
eingeschränkt. Angeblich steht eine Anerkennung auf politischer Ebene bevor.
Im Behindertengleichstellungsgesetz, das in der 1. Juliwoche im Parlament abgestimmt
wird, soll die Gebärdensprache in den Artikel 8 aufgenommen werden(2).
Rainer Bauböck:
Aus dem breiten Diskussionsthema wurde aus der Sicht des Politikwissenschafters ein kleiner Ausschnitt gewählt. Gibt es demokratiepolitisch relevante Unterschiede zwischen alten und neuen Minderheiten? Sollen MigrantInnen weniger Rechte haben als Angehörige alteingesessener Gruppen? Zunächst sollen als Einstieg Überlegungen im Zusammenhang mit der politisch heiklen Frage der mehrfachen Staatsangehörigkeit formuliert werden. Im Dezember 2004 gab es in Ungarn ein Referendum über die Anerkennung der mehrfachen Staatsangehörigkeit von ethnischen Ungarn, die in Siebenbürgen, der Slowakei oder der Wojwodina leben. Nach heftigen Auseinandersetzungen erreichte das Referendum nicht die erforderliche Beteiligung, was in den Nachbarländern Erleichterung zur Folge hatte, obwohl in westlichen Staaten mehrfache Staatsangehörigkeit überwiegend toleriert wird (Österreich bildet hier eine Ausnahme). Dieses konfliktgeladene Beispiel legt die Schlussfolgerung nahe, dass es Unterschiede gibt zwischen Minderheiten, die im Wege von Migrationen Grenzen überschreiten und Minderheiten, die durch Verschiebung von Grenzen entstanden sind.
Vier zugespitzte Thesen mit erläuternden Kommentaren dienten als Diskussionsanstoß zu dieser Frage:
1. Ethnische und kulturelle Identitäten von Minderheiten sollten weder als starre Eigenschaften von Abstammungs- oder Schicksalsgemeinschaften gesehen werden, noch als lediglich von Eliten konstruierte oder erfundene Traditionen und Identitäten, wie das oft in der jüngeren sozialwissenschaftlichen Literatur behauptet wird.
2. Eine Unterscheidung zwischen alten und neuen Minderheiten ist oft problematisch, aber politisch gut begründet und nicht hintergehbar, sie ist notwendig. Man kann nicht verschiedene Minderheiten in einen Topf werfen, besonders wenn man über Rechte spricht.
3. Kontroverse Minderheitenrechte in westlichen Gesellschaften haben wenig mit Wertschätzung oder Ablehnung kultureller Vielfalt zu tun. Es geht um politische Identitäten, Ansprüche und Konflikte
4. Rechte kultureller Minderheiten umfassen sowohl universelle und individuelle als auch kontextuelle und kollektive Rechte. Alle Minderheiten haben Anspruch auf die an erster Stelle genannten Rechte, aber nicht alle Minderheiten können Ansprüche auf kontextuelle und kollektive Rechte stellen.
ad 1. Frage: Wann werden kulturelle Minderheiten zum politischen Problem? Die Antwort lautet: im Kontext des modernen Nationalstaats, vor dessen Hintergrund sie erst als Minderheiten wahrnehmbar werden. Die Projekte des Nationenbaus im Rahmen historischer Prozesse stellen den Schlüssel zum Verständnis von Minderheitenfragen dar. Dabei ist nicht nur die Phase der Staatsgründung zu berücksichtigen, sondern das ganze gesellschaftliche Leben mit seiner Tendenz, staatlich-politische Herrschaft und kulturelle Dominanz zur Deckung zu bringen. Auch die sich im österreichischen Jubiläumsjahr manifestierenden Diskurse gehören noch zum Projekt des Nationenbaus. Diesen Hintergrund muss man verstehen, um beantworten zu können, warum Kopftücher in Frankreich anstößiger sind als in Österreich, oder warum Ortstafeln im Burgenland oder in Finnland eine andere Bedeutung haben als in Kärnten. Warum akzeptiert Großbritannien Selbstbestimmung für Nordirland, während Spanien sie für das Baskenland ablehnt ? In jedem Fall ist der spezifische historische Prozess des Nationenbaus zu berücksichtigen.
ad 2. Die Unterscheidung zwischen alten und neuen Minderheiten ist
problematisch, wenn eine ethnische Gruppe, etwa mit dem Hinweis auf ihre historische
Ansässigkeit, zum moralischem Subjekt stilisiert und mit Privilegien ausgestattet
werden soll. Einteilungsversuche sollten sich weniger nach Identitäten
richten und sich eher auf Konstellationen und politische Optionen, die sich
für Minderheiten auftun, gründen. Wenn Minderheiten durch territoriale
Grenzverschiebungen entstehen, so bieten sich für sie folgende alternative
Orientierungen an:
Da ist zunächst die Option der Auswanderung (als Beispiel: Verschwinden
der deutschsprachigen Minderheit in Siebenbürgen). Eine zweite Option ist
die der Assimilation: Man spricht die dominierende Sprache, verdrängt die
eigene Identität, um so bessere Aufstiegschancen zu gewinnen. Die dritte
Option besteht im Kampf für Autonomie und Selbstverwaltung, also de facto
in einem Kampf mit dem Staat um modifizierte Machtverteilung. Die vierte Option
zielt darauf ab, die Grenzverschiebung rückgängig zu machen, also
eine Abspaltung herbeizuführen. Diese Optionen sind nicht streng voneinander
zu trennen, es gibt Zwischenpositionen: So kann sich die Minderheit im Sinne
einer Diaspora definieren und bis zur für die Zukunft erhofften „Heimkehr“
die Assimilation akzeptieren oder sich als ethnische Minderheit definieren,
die zwar ihre Kultur bewahren will, aber keinen Anspruch auf politische Autonomie
erhebt. Schließlich kann man in bestimmten Ausnahmesituationen wie etwa
derzeit in Nordirland sich auch die Variante eines Kondominiums vorstellen,
d.h. eines autonomen Gebietes, in dessen Regierung gleichzeitig zwei Nachbarstaaten
einbezogen sind. Man sollte es vermeiden, Minderheiten sozusagen in Kästchen
einzuordnen. Nicht jede Option ist für jede Gruppe realisierbar. Außerdem
stellt sich die Frage einer Wertung von übergeordneten Gesichtspunkten
aus. So erscheint die Option der Sezession angesichts der jugoslawischen Katastrophen
extrem problematisch.
Diese verschiedenen Varianten können in einer einfachen Tabelle so dargestellt werden:
Hauptvarianten | gemischte Varianten |
---|---|
Auswanderung |
|
Diaspora |
|
Assimilation |
|
ethnische
Minderheit |
|
Autonomie |
|
Kondominium |
|
Abspaltung |
ad 3. Die Forderung nach dem Schutz kultureller Traditionen ist oft nur ein vorgeschobener Grund für das Streben nach politischer Anerkennung. Bei Basken und Flamen zum Beispiel geht es nicht primär um das Ziel der Spracherhaltung mit den Mitteln politischer Macht, sondern, umgekehrt, um Spracherhalt als Mittel für das Streben nach einem eigenständigen politischen Gemeinwesen. Minderheitenprobleme nur im Lichte der Erhaltung kultureller Vielfalt zu sehen, bedeutet, das Pferd beim Schwanz aufzuzäumen. In Österreich: Die Forderung nach Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln bedeutet nicht so sehr ein Ringen um Spracherhaltung als vielmehr die Forderung nach politischer Anerkennung des Faktums, dass Österreich nicht eine rein deutschsprachige Nation ist.
ad 4. Es gibt einen Grundbestand von Minderheitenrechten, die universell
und individuell sind. Hier sind politische Freiheitsrechte zu nennen wie Rede-,
Versammlungs- und Vereinsfreiheit. Allerdings taucht hier auch ein kollektiver
Bezug auf, da jeder Mensch das Recht hat, im Verein mit einer Gruppe diese Rechte
auszuüben. Über die abstrakt gesehenen Individuenrechte hinaus führt
auch das Prinzip des Schutzes vor Diskriminierung. Manche Gruppen werden von
allgemeinen Rechten ausgenommen. Als Beispiel: jüdisch-moslemische Schächtung
als Ausnahme vom Tierschutzgesetz. Unter Berücksichtigung des jeweiligen
historischen Kontextes sind Gruppenspezifizitäten anzuerkennen. Daraus
ergibt sich das Recht auf Repräsentation in Gremien, das Recht auf Autonomie,
die Selbstbestimmung von indigenen Gruppen etc. Abzulehnen ist, wenn die Rechte
der einen gegen die Rechte der anderen ausgespielt werden.
Araba Evelyn Johnston-Arthur:
Rainer Bauböck hat die Diasporafrage in umfassenden Zusammenhängen dargestellt, jetzt soll ein besonderer Fall aus der Sicht der Mitbegründerin der ersten politischen Selbstorganisation von in Österreich lebenden Menschen afrikanischer Herkunft beleuchtet werden. In diesem Zusammenhang ist nicht nur das Phänomen der Migration zu berücksichtigen, bedeutsam sind auch wenig bekannte Aspekte der österreichischen Geschichte. Eine gewisse Popularität genießt die Gestalt des Hofmohren im 18. Jahrhundert (Angelo Soliman) mit dem Gepräge der exotischen Ausnahmeerscheinung. Natürlich waren schwarze Menschen in Mitteleuropa nie zahlreich, dennoch besteht hier die Aufgabe der historischen Spurensuche zur Erhellung heutiger Probleme, besonders aus der Sicht der zweiten Generation von Immigranten, die aus ihrer Isolation auszubrechen und die schwierige Aufgabe einer Selbstdefinition zu lösen sucht. Pamoja, das ist der Name der erwähnten Organisation, bedeutet auf Suaheli „zusammen“. Damit wird bereits ein grundlegender Widerspruch angedeutet, der die Selbstdefinition schwarzer ÖsterreicherInnen erschwert: Die Betroffenen werden im eigenen Land fremd gemacht. Auch wenn die Angehörigen der zweiten Generation die Sprache völlig beherrschen, stehen sie ständig unter dem von der Mehrheit ausgeübten Zwang, ihre Herkunft erklären zu müssen. Ihre kulturelle Kompetenz wird nicht als selbstverständlich angesehen, sie sind grundsätzlich die Anderen. Daher beginnt die Selbstdefinition der schwarzen ÖsterreicherInnen mit der Inanspruchnahme der deutschen Sprache in der Kunst. Natürlich ist es erfreulich, wenn afro-österreichische Musikkultur kommerzielle Erfolge feiert, aber zugleich bedeutet ihre Entfaltung die Wortergreifung in einem sehr konkreten Sinn. Denn die Sprache, in der die schwarzen Menschen der zweiten Generation aufwachsen, enthält viele Klischees, die sich auch auf ihr Selbstbild auswirken. Daher geht es darum, sich selber zu definieren und damit die Definitionen durch die Mehrheit zu überwinden. Hier lässt sich besonders gut erkennen, dass kulturelle Identität ein fortlaufender Prozess ist, in dem sich kein Element dauerhaft festschreiben lässt. Ähnlich wie im Falle der von Verena Krausneker evozierten Gebärdensprache geht es auch im Bereich der schwarzen Diaspora um Sichtbarmachung.
In diesem Prozess stellt das Jahr 1999 einen markanten Punkt dar. Durch die Affäre rund um Markus Omofuma wurden die Schwarzen in Österreich zum ersten Mal als marginalisierte Gruppe wahrgenommen. Mit einem Mal gab es mit den öffentlichen Protesten eine Politisierung der afrikanischen community, es gab aber auch die Kriminalisierung als Drogendealer im Rahmen des Wahlkampfes. Bisher hatten die MigrantInnen vorwiegend Dankbarkeit empfunden, das Glück, in Europa zu sein, ihre Kinder in die Schule schicken zu können. Nun überwog das Bewusstsein, sich wehren und auf die Strasse gehen zu müssen. Für die Selbstfindung der schwarzen Diaspora bedeutete das einen großen Schritt.
Wenn über Minderheitenrechte gesprochen wird, so ist im Hinblick auf
die Geschichte schwarzer Menschen in Österreich stets zu berücksichtigen,
dass diese Geschichte vom größeren Zusammenhang des Kolonialismus
und der Sklaverei nicht getrennt werden kann. Hier wird deutlich, dass die Minderheitenproblematik
grundlegende Menschenrechte ins Spiel bringt. Es geht um das Recht auf Leben,
um den Wunsch nach Gerechtigkeit. Die Frage nach kulturellen Rechten ist in
diesem Zusammenhang eher sekundär. Der Diskurs vom Wert der Vielfalt birgt
die Gefahr in sich, dass Machtverhältnisse sozusagen kulturalisiert werden.
Andererseits ist es wichtig, angesichts der eigenen Probleme die anderer Minderheiten
nicht aus den Augen zu verlieren. Wie haben sich bei verschiedenen Gruppen Prozesse
der Diskriminierung und Strategien der Selbstbehauptung entwickelt?
Vladimir Wakounig:
Anknüpfend an Bauböck und Johnston soll ein Blick auf die Situation in Kärnten geworfen werden. Vor kurzem hat ein Dokumentarfilm über politische Bewegungen der 70er und 80er Jahre bewusst gemacht, wie viel sich vor einigen Jahrzehnten im Bereich der Minderheitenpolitik getan hat, auch auf der Ebene der Mehrheitsbevölkerung. Damals gab es so etwas wie ein Bündnis zwischen Lehrenden und Studierenden einerseits, den Minderheiten andererseits; man opponierte gemeinsam gegen das Projekt der geheimen Minderheitenfeststellung, gegen die Trennung der Schulkinder. Nicht nur die Kärntner Slowenen waren auf den Beinen, die Bewegung wurde größtenteils von der deutschsprachigen Mehrheit getragen. Damit stellt sich die Frage, ob und in welchem Maße es möglich ist, ethnische Anliegen zu Anliegen der Allgemeinheit im Sinne der Dokumentation und Verteidigung von Vielfalt zu machen.
Heute liegen mittlerweile 5 Jahre Ortstafeldiskussion hinter uns. Innerhalb der slowenischen Volksgruppe gibt es nur eine kleine Gruppe, die sich für das betreffende Anliegen der Minderheit einsetzt. Warum war es nicht möglich, breitere Kreise für die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln zu gewinnen ? Die Allianz zwischen slowenischer Minderheit und Mehrheitsbevölkerung ist offenbar zerbrochen. Das liegt weitgehend daran, dass die Slowenen das von ihnen geforderte zweisprachige Radio bekommen haben, dass sie aber zugleich bereit waren, ihre Position im Bereich der öffentlichen Frequenz aufzugeben. Damit sind sie aus der Wahrnehmung der Kärntner Gesamtbevölkerung verschwunden.
Seit Jörg Haider Landeshauptmann ist, ist es ihm gelungen, die Anliegen
der Volksgruppe nur innerhalb derselben zu behandeln, sie auf den Bereich der
Minderheit zu reduzieren. Darüber hinaus hat er gewisse politische Gruppen
innerhalb der slowenischen Gemeinschaft an Machtspielen teilnehmen lassen, so
dass die Spaltung in politische Gruppierungen ausgebaut und Gegensätze
innerhalb der Minderheit genützt werden konnten. Damit sind jene, die sich
konsequent für die Erfüllung des Staatsvertrages einsetzen, zu einer
Minderheit in der Minderheit geworden, die zwei zu eins überstimmt werden
kann. Durch diese gut überlegte Vereinnahmungspolitik kann Haider mithilfe
einer von ihm hofierten Slowenengruppe die anderen in die Rolle von Hardlinern
drängen und gleichzeitig den Kärntner Heimatdienst zum Bündnispartner
machen. Damit reduziert sich die Forderung nach Vielfalt auf eine kleine politische
Elite innerhalb der Minderheit und ist nicht länger ein Anliegen einer
breiteren Bevölkerung.
Barbara Herzog-Punzenberger:
Besonderes Interesse gilt der zweiten Generation von ImmigrantInnen. Immerhin
sind bereits 20% der in Österreich Ansässigen ohne österreichische
Staatsbürgerschaft in Österreich geboren. Es handelt sich um die Kinder
der sogenannten GastarbeiterInnen, deren Einwanderungsprozess durch die österreichische
Anwerbepolitik in den 60er und 70er Jahren in Gang gesetzt wurde. Es gibt bislang
keine genauen Daten über die Nachkommen von EinwanderInnen in Österreich,
besonders über jene, die in Österreich geboren wurden und die Österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen. Umso mehr als diese zum Teil nur Deutsch sprachen
und daher bei diversen Erhebungen, wie etwa der Volkszählung natürlich
auch nur Deutsch als Umgangssprache angaben.
Vielfalt, so das Thema der Diskussion, wird einerseits geschätzt. Andererseits
gibt es Mechanismen zur Verdrängung dieser Vielfalt. Die Ausgrenzung funktioniert
in vier Bereichen:
1. Bereich des Rechts. Damit sind nicht nur jene Rechtsbereiche angesprochen, die explizit auf die Personengruppe der ausländischen StaatsbürgerInnen zugeschnitten sind, wie das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht, das Einbürgerungsrecht, das Ausländerbeschäftigungsrecht, sondern auch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die diskriminierend wirken, weil sie nicht alle BewohnerInnen Österreichs erfassen, sondern etwa nur die Gruppe der „zum Nationalrat wählbaren Personen“. Damit sind automatisch Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.
2. Bereich des nationalen Selbstverständnisses. Diese Komponente der nationalen Selbstfindung über mehrere Jahrhunderte hinweg wurde bereits in der Diskussion angesprochen. Die traditionelle Geschichtsschreibung konstruiert das Bild eines Volkes, das nach und nach zu seinem Staat findet. Dass diese historische Entwicklung auf vieldeutige Weise, im Schnittpunkt mannigfacher Kraftlinien, vonstatten ging, wird oft bewusst verschwiegen.
3. Bereich des Bildungssystems. Die Kinder von Einwanderern werden mit einer Schule konfrontiert, die das monolinguale, monokulturelle Konstrukt der heutigen nationalen Identität Österreichs reproduziert. Auf die speziellen Ressourcen der Kinder geht man kaum ein. Ihre eigene Kultur, Geschichte, der Beitrag ihrer Gruppe zum Wohlstand Österreichs, alles das findet kaum Erwähnung, wird nicht anerkannt. Diese Ausgrenzung betrifft im übrigen auch Bereiche der einheimischen Gesellschaft. Eigentlich ist die Ausgrenzung der ImmigrantInnen eine doppelte: als Angehörige der Unterschicht und als „Fremde“.
4. Bereich des Arbeitsmarktes, wo vielfältige Diskriminierungsmechanismen wirken. Heute schließt ein wachsender Anteil von Jugendlichen mit ImmigrantInnen-Background die Lehre ab, aber nur ein Bruchteil aus dieser Gruppe findet Arbeitsplätze. Hier reproduziert sich die Situation der Elterngeneration, deren soziale Mobilität behindert wurde, so dass sich bei Arbeitgebern aber auch bei Arbeitnehmern das Denkschema, Menschen aus der Türkei oder Ex-Jugoslawien seien gleichsam naturgemäß in der untersten gesellschaftlichen Schicht angesiedelt, nach und nach verfestigt hat.
Franz Martin Wimmer:
Zunächst stellt sich die Frage, auf welchen Wegen ein Mensch in eine Minderheit oder eine Mehrheit hineingerät. Diese Wege sind manchmal erstaunlich. Bauböck hat schon zwei solcher Wege beschrieben: Da ist einerseits die Migration, andererseits die Verschiebung von Staatsgrenzen. Beim Anhören des Beitrages von Frau Johnston-Arthur tauchte in diesem Zusammenhang bei mir eine Kindheitserinnerung auf. Nach dem Zweiten Weltkrieg war der Pinzgau Teil der amerikanischen Besatzungszone. Trotz eines „Fraternisierungsverbots“ wurden hier einige Kinder mit schwarzer Hautfarbe mitten in der ländlichen Zone geboren, die oft von alleinerziehenden Müttern aufgezogen wurden. 1960/61 hat sich der Salzburger Landtag allen Ernstes mit der Frage befasst, was mit diesen Kindern geschehen sollte, ob man etwa Firmen verpflichten konnte, Schwarze als Lehrlinge aufzunehmen. Diese Jugendlichen wurden meiner Erinnerung nach meistens Kellner oder Kellnerinnen.
Vielfalt steht im Mittelpunkt der heutigen Diskussion. Dazu ist anzumerken, dass diese kein Selbstzweck sein kann. In traditionellen Kulturen gibt es nicht nur universelle Werte, sondern auch Gewalt. Genitalverstümmelung oder Witwenverbrennung sind nicht einfach „Bräuche“, die erhaltenswürdig sind. Zu diesem Problem äußert sich der UNESCO-Text nicht, von dem wir heute ausgegangen sind. Täte er es, müsste er die Frage nach der Vereinbarkeit mit den Menschenrechten stellen. Somit erscheint Vielfalt als ein Wert, aber nicht als ein absoluter. Wobei sich die Frage stellt, wer beurteilen soll, was gefördert und was in Frage gestellt werden soll. Keine Kultur kann für sich beanspruchen, letztgültige Antworten für alle Menschen zu haben; jede hat ihre Partikularismen und ihre blinden Flecken. Wie schon in der Einleitung von Herrn Kirsch bemerkt wurde, hat sich im Laufe der Neuzeit die Konfrontation mit kultureller Vielfalt verbreitert und intensiviert. Mehr denn je stellt sich heute die Frage, wie damit umgegangen werden soll. Wie immer wir das Fremde wahrnehmen, es wird stets aus dem Blickwinkel des Eigenen geschehen. Das Faktum, dass Menschen über andere von ihrer eigenen Position her urteilen, will ich als Zentrismus bezeichnen. Vier Formen von Zentrismen lassen sich unterscheiden:
1. Expansiver Zentrismus als Haltung, die darauf abzielt, alle Anderen aufzuklären, zu missionieren, sie letztlich als Andere zum Verschwinden zu bringen. In diesem Fall besteht ausschließlich eine Orientierung von innen nach außen. De facto ist das unrealistisch, da bei jeder Einflussnahme Gegenseitigkeit stattfindet, aber theoretisch wird in dieser Perspektive nur von innen nach außen beurteilt. Bildlich könnte man sich das so verdeutlichen:
2. Von einem Integrativen Zentrismus kann gesprochen werden, wenn der Innenbereich von der eigenen Überlegenheit völlig überzeugt ist und erwartet, dass es der größte Wunsch der Anderen ist, sich dem Eigenen anzugleichen. Diese Haltung findet sich deutlich formuliert im konfuzianischen China. Auf die Frage des Fürsten, wie er die Weltherrschaft erringen könnte, antwortet der weise Menzius(3) , dass es genügt, wenn er als ein guter Fürst regiert, so dass sich alle Menschen in seinem Reich gerecht behandelt fühlen. Dann werden alle unaufhaltsam kommen, um sich seiner Herrschaft zu fügen, so wie das Wasser den Berg herabfließt. Das Ergebnis wäre theoretisch gleich wie im ersten Fall; man könnte es so zeichnen:
3. Das Beispiel der Slowenen in Kärnten, die gemäß dem Beitrag
von Wakounig für ihre
Sendungen nicht mehr die allgemeine Radiofrequenz zur Verfügung haben,
verweist
auf die Variante eines separativen Zentrismus. In diesem Fall gibt es keine
Beziehungen zwischen ethnischen bzw. kulturellen Gruppen, oder dieselben werden
möglichst reduziert. Eine theoretisch möglichst weitgehende Anerkennung
der
Anderen kann dazu führen, dass gar kein Dialog stattfindet. Jede Gruppe
ist bestrebt,
den eigenen Bereich möglichst homogen zu erhalten. Auch das lässt
sich bildlich
verdeutlichen:
Aus philosophischer Sicht führt jeder dieser drei Zentrismen auf den Holzweg. In keinem der angeführten Modelle findet ein Dialog statt. Die originellen Gedanken, die in einer Kultur entwickelt wurden und werden, bleiben in einer anderen Kultur unbekannt. Wenn jede Gruppe ihre Vorzüge und Schwächen hat, kann keines der drei Modelle die Menschheit weiterbringen. Zu prüfen wäre die Möglichkeit, einen tentativen Zentrismus als neue Variante auf Dialogbasis zu entwickeln und durchzusetzen. Dass es einen Innenbereich gibt, ist wohl unvermeidlich, aber dieser soll nicht geschlossen bleiben, sondern sich zum Anderen öffnen.
Auch das können wir bildlich verdeutlichen:
Können wir etwas verändern? Zumindest in den Wissenschaften ist es möglich, Fragen zu stellen und zugleich die Bereitschaft zur Infragestellung des Eigenen in der Gesellschaft zu fördern. Die Kulturwissenschaften müssen sich selbstkritisch fragen, ob sie das Andere auf hinreichende Weise mit dem Eigenen konfrontiert, bzw. das Andere im eigenen Innenbereich ausreichend bekannt gemacht haben. Erstaunlicherweise hat sich Europa fast bis zur Gegenwart nicht für den Beitrag etwa von Indien oder China zum Fortschritt der Menschheit interessiert.
Kirsch rekapituliert die in den Beiträgen angesprochenen Themen und versucht eine Zusammenschau. Krausneker und Johnston-Arthur haben das Sichtbarwerden von Problemen der Minderheiten im letzten Jahrzehnt angesprochen und dasselbe als Positivum gewertet. Die Beispiele der Gebärdensprache und der afrikanischen Diaspora illustrieren das Entstehen einer Widerstandskultur. So wie in diesen Beiträgen wurde auch von Bauböck die Bedeutung von sozialen und politischen Zusammenhängen gegenüber dem (manchmal überbetonten) kulturellen Aspekt von Minderheitenfragen hervorgehoben. Vielfalt, dies wird auch aus der Sicht des Philosophen Wimmer deutlich, ist im Sinne des UNESCO-Textes als wertvoll zu betrachten, sofern sie mit den Menschenrechten vereinbar ist. Bauböcks Beitrag kann als Warnung vor undifferenzierter Betrachtung von Minderheitenproblemen verstanden werden. Jeder Einzelfall ist in seinem spezifischen geschichtlich geprägten Kontext zu beleuchten – eine Forderung, die sich auch auf die Mehrheiten erstreckt. Auch Herzog-Punzenberger insistiert auf der Beharrungskraft von Identitätsvorstellungen, die im Verlaufe des Nationenbaus konstruiert wurden. Dieser Prozess generiert Normen und Werte, die dazu verleiten, das Eigene zu mythisieren und das Andere, sofern es sich nicht vereinnahmen lässt, zu verschweigen. Der Beitrag von Wakounig verweist auf die Chance, im Wege verbesserter Kommunikation und Aufklärung Konflikte abzubauen, ja geradezu Allianzen zwischen Mehrheit und Minderheit herzustellen. In diesem Prozess, der der scheinbaren Naturgesetzlichkeit kollektiver Egoismen zuwiderläuft, haben die Universitäten, so Wimmer, als Laboratorien eines „tentativen Zentrismus“ eine sehr bedeutsame Rolle zu spielen.
Diskussion:
Manuela Hager Frage 1: Wie verhalten sich die Zentrismen im Modell Wimmers zu dem im englischen Sprachraum gebräuchlichen Begriff der Inklusiven Gesellschaft? Frage 2: Was ist zu tun, wenn eine Sprache verschwindet? Kann dann noch von Identität gesprochen werden? Bis zu welchem Punkt sollen Minderheiten gefördert werden? Frage 3: In wie weit kann Regionalismus zum Spracherhalt beitragen?
Antwort Wimmer zu Frage 1: Die angeführten Modelle beziehen sich auf Aktivitäten, Strategien, während sich Inklusion eher auf einen Zustand bezieht. Dies ist nur eine vorläufige Antwort.
Antwort Bauböck auf Frage 2: Man sollte Identitäten wie Kristallisationserscheinungen in einer Flüssigkeit sehen – sie können sich manifestieren, sich auch wieder auflösen. Sie sind nicht angeboren und unveränderlich, sondern entstehen in einem Umfeld, unter bestimmten Einflüssen, auf die Menschen reagieren. Diese Faktoren können unter Umständen zu einer Gruppenidentität verknüpft werden. Bauböck ist nicht der Meinung, man solle darauf verzichten, von Identitäten zu sprechen (was heute manchmal gefordert wird), da auf diese Weise das zugrundeliegende Problem nicht verschwindet.
Politische Mobilisierung und Ausstattung einer Minderheit mit weitergehenden Rechten kann manchmal helfen, das Verschwinden einer Sprache zu stoppen. Beispiele: Französisch in Kanada, Katalanisch in Spanien. Im Falle der österreichischen Minderheitensprachen muss man sich fragen, ob nicht schon bald der Punkt erreicht ist, an dem sie, was ihren Gebrauch im Alltag betrifft, nicht mehr zu retten sind. Die Chancen verbessern sich, wenn es gelingt, die Mehrheit für das Erlernen der „kleinen“ Sprache zu gewinnen. In Kärnten melden immer mehr nicht slowenischsprachige Eltern ihre Kinder für den Slowenischunterricht an. Mit dieser Entwicklung geht eine andere Hand in Hand, der zufolge die Slowenen als ethnische Gruppe verschwinden. Zugleich kann auf diese Weise der Assimilationsprozess innerhalb der Volksgruppe nicht gestoppt oder umgekehrt werden.
Zu Frage 3: Regionalismus wird bejaht, sowohl auf substaatlicher als auch auf suprastaatlicher Ebene. Es kann den Minderheiten helfen, wenn ein Staat Regionen Autonomie verleiht, dies gilt ebenso für die Abgabe von Souveränitätsrechten durch den Staat an übergeordnete Regionen (Europäische Union).
Bemerkung von Heinrich Stiehler: In Südosteuropa bzw. Rumänien haben Ungarn, Deutsche, Rumänien im Laufe ihrer Geschichte relativ wenig untereinander kommuniziert. Das Nebeneinander der Kulturen war ausgeprägter als ihr Miteinander. Was passiert aber, wenn durch Grenzverschiebungen oder Migration aus „alten“ Minderheiten „neue“ werden ? Die Deutschen, die aus Rumänien nach Deutschland kommen, werden „anders gemacht“, so wie es Johnston-Arthur für die schwarze Diaspora erläuterte. Es gibt aber auch einen positiven Aspekt, nämlich die Intensivierung der interkulturellen Kommunikation im Rahmen eines Bewusstwerdungsprozesses der Betroffenen. Der in Österreich lebende Universitätslehrer hat ein Aha-Erlebnis, wenn im ORF die Gastarbeiter in drei große Gruppen – Türken, Exjugoslawen und Deutsche – eingeteilt werden.
Renate Lunzer ersucht um genauere Information über die Gruppierungen der Slowenenvertreter in Kärnten und ihre Strategien.
Antwort Wakounig: Ursprünglich gab es zwei anerkannte Vertretungen in Österreich – den Rat der Kärntner Slowenen (politisch eher rechts) und den Zentralverband (politisch eher links). Knapp nachdem Jörg Haider Landeshauptmann geworden war, wurde eine dritte Gruppe installiert – die Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen. Der Obmann ist ein früherer Obmann des Rates der Kärntner Slowenen. Früher gab es in der Politik der Gruppierungen oft Pattstellungen: der Rat wollte dies, der Zentralverband das (und umgekehrt). Die neue Gruppe hat die Funktion, jene Kräfte in den Hintergrund zu drängen, die geneigt sind, unter Berufung auf den Staatsvertrag Forderungen zu stellen. So setzen sich Gemeinschaft und Zentralverband immer wieder mit dem Heimatdienst zusammen, um als stark von Haider vereinnahmte Allianz minderheitenpolitische Weichen zu stellen.
Frage einer Teilnehmerin an Krausneker: Wird die Gebärdensprache in anderen Ländern anerkannt?
Antwort Krausneker: Trotz massiver Unterdrückung in der Vergangenheit ist die Gebärdensprache nicht ausrottbar, sie wird gebraucht. Nur 10 % der Eltern hat gehörlose Kinder und ist selbst gehörlos. Daher gibt es in 90 % der Fälle die Notwendigkeit, zwischen nicht gehörlosen Eltern und gehörlosen Kindern eine positive Identität neu zu begründen. Aber das funktioniert im allgemeinen sehr gut. Der Großteil der Länder der alten EU hat die Gebärdensprache und damit das Recht der Gehörlosen auf Leben und Bildung in dieser Sprache anerkannt, was für diese Gruppe auch die einzige Chance bedeutet, die Mehrheitssprache ordentlich zu erlernen. Seit eine Studie erwies, dass nur Albanien bisher weniger für die Gebärdensprache getan hat als Österreich, hat sich die Politik wie auch der ORF in Bewegung gesetzt. Seit dem Sommer 2004 werden die Nachrichten für Gehörlose gedolmetscht, freilich nur über Satellitensender, so dass für den Empfang ein eigenes Gerät angeschafft werden muss.
Anmerkung und Frage von Karl Ille: In Europa, nicht zuletzt in der Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, dominiert immer noch das Territorialprinzip. Mobilität und Wandel von Gruppen und Kulturen werden zu wenig berücksichtigt. Unklar ist der Zugang zum Recht bei Diskriminierungen, die sowohl das Individuum als auch die ethnische Gruppe betreffen. Gibt es jenseits der Kategorie der Staatsbürgerschaft ein anderes Kriterium, das zwischen individuellen und kollektiven Rechten vermittelt ? Beispiel von berbersprachigen Immigranten in Frankreich – wenn sie die französische Staatsbürgerschaft erwerben, haben sie das (bescheidene) Privileg, als Gemeinschaft auf der Liste der „langues de France“ zu stehen.
Antwort Bauböck: Glaubt nicht, dass Staatsbürgerschaft heute
keine Rolle mehr spielt. Aber es sollten zusätzliche Ebenen geschaffen
werden, auf denen andere Formen der Zugehörigkeit politisch relevant sind,
z. B. Zugehörigkeit zu einer grenzüberschreitenden Region. Bei den
„neuen Minderheiten“ der Immigranten besteht diese Möglichkeit
allerdings nicht.
Noch einmal zu den Sprachgruppen in Transsilvanien: Hier sind Minderheiten durch
Grenzverschiebungen entstanden. Angesichts eines Staates, der meint, sich selber
erst durch Einheitsideologien als Nation legitimieren zu müssen, suchen
die ungarischen Minderheiten sich außerhalb zu verankern und im „Heimatland“
Unterstützung zu suchen. Eine Alternative zu dieser wenig erfolgversprechenden
Orientierung würde die Emigration bieten, also das Verschwinden der Minderheit.
Beste Lösung wäre jedoch das Verbleiben im Staat, der sich in eine
multinationale Demokratie verwandelt und Sprachminderheiten als konstitutiv
für die eigenen Identität betrachtet.
Zur Frage des Verhältnisses von Kultur und Politik: Kulturelle Vielfalt ist in der Regel kein Produkt der Politik, kulturelle Einfalt sehr wohl.
Zu den interdisziplinären Perspektiven, die Wimmer erwähnt hat: Der Gedanke eines tentativen Zentrismus, der im Rahmen der Philosophie von der Basis des Eigenen das andere zu verstehen sucht, findet grundsätzlich Zustimmung. Aber den Politikwissenschaftern geht es vor allem um die Grundwerte Frieden und Gerechtigkeit. Wenn sich entlang von Grenzen Konflikte abzeichnen, lässt das Konzept des tentativen Zentrismus eine gewisse Schwäche erkennen. Wenn es politisch „ums Ganze“ geht, erweist sich die Bereitschaft des Staates, sich für die Belange der Minderheiten zu öffnen, nicht ausreichend. Anzupeilen wäre der Gedanke einer Ersetzung des Nationalstaates durch einen im Bewusstsein der Menschen verankerten und institutionalisierten Pluralismus. Die Mehrheit müsste akzeptieren, dass es nicht nur die eine dominante, im Laufe der Geschichte durchgesetzte Identität als Leitlinie des Staates gibt.
Wakounig antwortet auf eine Frage aus dem Publikum nach seinem Mehrheitsbegriff im Zusammenhang der Kärntner Kulturpolitik:
Mit Mehrheit sind nicht die Herrschenden gemeint, sondern das Gros der (dominant deutschsprachigen) Bevölkerung, ohne welches es sehr schwer ist, Anliegen der Minderheit zu realisieren. So sind die zweisprachigen Ortstafeln nicht als Eigentum und Spezifikum der Kärntner Slowenen zu betrachten, sondern als Manifestation der Verantwortung, die dem Staat für ein mehrsprachiges Gebiet zukommt.
Kirsch verweist auf die Wichtigkeit der Bewusstseinsbildung. Er erinnert sich an seine Studienzeit, als er noch davon überzeugt war, Österreich lasse sich als deutschsprachiges Land ausreichend definieren. Erst später kam die Erkenntnis, dass es eine Vielfalt gibt, auf die man auch stolz sein kann.
Johnston-Arthur über Anerkennung des Andersseins in der Schule: 1997 gab Pamoja mit anderen Gruppen zusammen eine Pressekonferenz über den Rassismus in der Schule. Dabei wurde betont, dass jeweils von einem negativen Ausgangspunkt her, den das N-Wort („Neger“) mit seinen mythischen Konnotationen bildet, pädagogische Arbeit geleistet werden muss. Da der Antirassismus nicht institutionell verankert ist, braucht das schwarze Kind Glück wie im Lotto, um antirassistisch engagierte Lehrer zu „erwischen“. Vor dem Hintergrund der langen Kolonialgeschichte spiegelt sich der Mythos der Unterlegenheit der schwarzen Menschen in Traditionen und Lehrinhalten. Eine Durchforstung der Lehrbücher würde sich lohnen. Von grundlegender Bedeutung ist die Sichtbarmachung von in erster Linie politischen Problemen des Zusammenlebens. Die Betonung der kulturellen Vielfalt ist dabei mitunter hinderlich, da sie ein konsumistisches Verhalten (Wertschätzung afrikanischen Essens u. dgl.) begünstigt.
Herzog-Punzenberger: Noch einmal zur Schulfrage. Auf dem Gebiet der muttersprachlichen LehrerInnen ist noch viel zu tun. Hier sollten die Pädagogischen Akademien viel aktiver werden, etwa durch die gezielte Rekrutierung von MaturantInnen, deren Eltern aus den Anwerbeländern Türkei und Ex-Jugoslawien kamen, oder „visible minorities“. Die Förderung der muttersprachlichen Kompetenz bei ImmigrantInnen darf nicht als Beitrag zur Ghettobildung missverstanden werden, wie das manchmal geschieht. Es geht darum die Kulturen der MigrantInnen von ihrer (mythischen) Bindung an Vorstellungen von manueller Schwerarbeit zu lösen und eine neue Symbolik zu begründen, indem man in den anderen Sprachen der künftigen Österreicher höhere Bildung vermittelt.
Wimmer: Wenn die ImmigrantInnen eine Assimilationsleistung vollbringen, so muss sie durch echte Gegenseitigkeit honoriert werden. In einem Interview sagte eine junge Muslimin kürzlich, ihre Eltern hätten nie Deutsch gelernt, weil sie es am Arbeitsplatz nicht brauchten und im übrigen keinerlei Kontakte mit Österreichern gehabt hätten.
Kirsch dankt nach einem kurzem Schlusswort und verweist auf die Aktivitäten des IZENUM.
1 Über die finanzielle Aushungerung von NGOs wie ZARA durch die derzeit amtierende Bundesregierung vgl. zuletzt Die Furche 30 28. Juli 2005, 3.
2 Am 6. Juli 2005 hat der Österreichische Nationalrat einstimmig die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in Artikel 8 Bundes-Verfassungsgesetz beschlossen: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.“ Die Zustimmung des Bundesrates wurde am 21. Juli 2005 einstimmig erteilt.
3 Mengzi, von den Jesuiten zu Menzius latinisiert, lebte von 371 bis 289 v. Chr. im Fürstentum Zou (heute Shandong). In einer konfuzianisch inspirierten Sammlung von Lehrmeinungen und Gesprächen setzt er sich besonders mit Problemen der Feudalgesellschaft auseinander.
Transkription der Beiträge vom Aufnahmegerät und Redaktion: Fritz Peter Kirsch
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